Christ sein! Weit denken! Mutig handeln!
Unter diesem Motto fanden am 19. und 20. März 2022 in ganz Bayern die Pfarrgemeinderatswahlen statt. Bereits zum dritten Mal wurde in unserer Pfarreiengemeinschaft Christkönig / St. Oswald ein Gesamt-Pfarrgemeinderat gewählt.
Folgende Kandidaten wurden gewählt:
Bach Kathrin, Fahrnholz Gertraud, Furch Anke, Gruber Anna, Ingerl Gerhard, Lange Emanuel, Mader Annalena, Nerb Claudia, Plank Carolin, Raith Simone, Stark Johann, Wendlinger Martina
Die konstituierende Sitzung ergab:
Sprecher des Gesamtpfarrgemeinderates: Herr Johann Stark, Stellvertreterin/Schriftführerin: Frau Martina Wendlinger
Wahlergebnis allgemein:
Pfarrei Christkönig (249 Wähler): Fahrnholz Gertraud (194), Nerb Claudia (168), Furch Anke (163), Wendlinger Martina (155), Stark Johann (135), Plank Carolin (131), Karl Daniela (129), Mühlbauer Christian (114), Diekmann Nicola (75)
Expositur Einmuß (90 Wähler): Ingerl Gerhard (52), Mader Annalena (38), Dillinger Rita (32), Riepl Brigitte (21), Listl Kerstin (16), Linz Christina (15)
Filiale Thaldorf (54 Wähler): Bach Kathrin (30), Randlkofer Kathrin (20 - hat die Wahl nicht angenommen), Lange Emanuel (17), Frischeisen Sabine (12), Gaßner Theresa (12), Emersleben Nadine (11)
Pfarrei Teuerting (119 Wähler): Gruber Anna (90), Raith Simone (72), Zirngibl Katharina (37), Schlauderer Daniela (31)
Liebe Christen der Pfarreiengemeinschaft Christkönig / St. Oswald!
Seit 03. April 2022 sind in Deutschland alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen gegen die Eindämmung des Coronavirus aufgehoben. Dennoch empfehlen die bayerischen Generalvikare:
- Bei Gottesdiensten im Innenraum ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Dies gilt besonders für den Gemeindegesang. Nimmt nur eine kleinere Zahl an Gläubigen am Gottesdienst teil und werden große Abstände (mehr als 1,5 Meter) gewahrt, kann von dieser Empfehlung abgesehen werden.
- Es wird keine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Die Markierung von Sitzplätzen und die Sperrung von Bänken entfallen. Anmeldeverfahren mit Blick auf die Corona-Pandemie haben keine Rechtsgrundlage mehr und entfallen daher.
- An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.
- Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung unterbleibt.